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Apr 10
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Nachhilfe Radwegbenutzungspflicht

Radwege, die mit folgenden Zeichen gekennzeichnet sind, sind benutzungspflichtig:

(download)
An einer Einmündung muß das Zeichen wiederholt werden, sonst ist der folgende Radweg nicht mehr benutzungspflichtig. In der Behringstraße, ist z.B. nur ein kurzes Stück benutzungspflichtig. Und das mit gutem Grund: Radfahrer werden hinter den parkenden Autos oft von rechtsabbiegenden KFZs übersehen. Sollte ein gekennzeichneter Radweg zugeparkt sein, oder durch Fußgänger unbenutzbar sein, so besteht ebenso keine Benutzungspflicht. Auch im Winter bei Schnee (dieses Jahr besonders schlimm - kaum ein Radweg war geräumt), abgestellten Mülltonnen, etc. besteht keine Benutzungspflicht.

Ein Großteil der Hamburger Radwege sind nicht benutzungspflichtig. Liebe Autofahrer: auch durch das schneidige überholen mit gleichzeitiger Betätigung der Hupe werden die Radwege nicht benutzungspflichtiger. Gewöhnt Euch an die Radfahrer auf den Straßen. Es ist sicherer. Alle Städte haben das verstanden und legen Radwege auf die Fahrbahn. In Hamburg ist das anders. Warum auch immer.

Infos:

http://www.hamburg.adfc.de/verkehr/themen/radwegebenutzungspflicht/radwegbenu...

http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html